Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher M.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit total CHF 50‘078.95. Dieser Betrag wurde bereits vollständig ausgerichtet. A.________ hat dem Kanton Bern die amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 79 3. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatkläger F.________ und G.________ durch Rechtsanwalt E.________ werden wie folgt bestimmt: