1.1 Zur Bezahlung einer Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 20‘000.00 an den Straf- und Zivilkläger C.________. 1.2 Zur Bezahlung einer Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 540.00 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. 78 1.3 Zur Bezahlung einer Parteientschädigung für das Neubeurteilungsverfahren von CHF 589.60 an die Straf- und Zivilklägerin D.________.