3. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 74‘865.85. 4. Zur Bezahlung der auf sein Unterliegen entfallenden Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, insgesamt bestimmt auf CHF 12‘350.00 (Gebühren CHF 10‘000.00, Auslagen CHF 2‘350.00), ausmachend CHF 8‘230.00 (entsprechend zwei Dritteln der gesamten Kosten). Die Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 11‘400.00, sowie ein Drittel der Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, ausmachend CHF 4‘120.00, total ausmachend CHF 15‘520.00, werden vom Kanton Bern getragen. IV.