77 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Die Untersuchungshaft (vom 26.12.2011 bis am 15.11.2012, ausmachend 326 Tage), die Schriftensperre sowie die Meldepflicht werden im Umfang von insgesamt 365 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 106 Tagessätzen à CHF 70.00, ausmachend CHF 7‘420.00, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 25.05.2014. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.