2. A.________ der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen durch Erwerb, Besitz und mit sich Tragen einer Schusswaffe im Zeitraum vom 08.08.2011 bis am 26.12.2011 in CI.________ (Ort) und evtl. anderswo schuldig erklärt wurde. 3. Der A.________ mit Urteil des Bezirksamtes Baden vom 11.12.2009 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 80.00 widerrufen wurde. Die Geldstrafe von CHF 1‘600.00 ist zu vollziehen. Für das Widerrufsverfahren wurden keine Kosten erhoben 4. Weiter verfügt wurde: