Die bestehende Pass- und Schriftensperre wird aufrechterhalten. Die beschlagnahmte türkische Identitätskarte Nr. ________ bleibt beim Gericht. Zusätzlich wird der Beschuldigte verpflichtet, folgende Ausweisdokumente bis am 30. November 2018 bei der Strafkanzlei des Obergerichts des Kantons Bern abzugeben: - Türkischer Reisepass Nr. ________