Die hinterlegte Sicherheitsleistung von CHF 100'000.00 wird aufrechterhalten. 21.2 Meldepflicht Dem Beschuldigten wird die Auflage erteilt, sich jeden zweiten Dienstag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auf der Polizeihauptwache Bern-West persönlich zu melden. Im Verhinderungsfall hat er der Polizeihauptwache Bern-West am betreffenden Tag bis um 16:00 Uhr telefonische Mitteilung zu machen. 21.3 Eingrenzung Dem Beschuldigten wird weiterhin verboten, das Gebiet der Schweiz zu verlassen. 21.4 Pass- und Schriftensperre Die bestehende Pass- und Schriftensperre wird aufrechterhalten.