21. Ersatzmassnahmen Die im Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. September 2015 angeordnete Kontaktsperre mit den dort aufgeführten Personen wird per sofort aufgehoben. Kollusionsgefahr besteht nach so langer Zeit und im heutigen Verfahrensstadium keine mehr. Anstelle von Sicherheitshaft werden hingegen die folgenden Ersatzmassnahmen aufrechterhalten: 21.1 Sicherheitsleistung Die hinterlegte Sicherheitsleistung von CHF 100'000.00 wird aufrechterhalten.