71 halb der Beschuldigte mit Rechtsanwalt B.________ einen höheren Stundenansatz hätte vereinbaren sollen, zumal sich die finanzielle Situation des Beschuldigten seit dem ersten oberinstanzlichen Urteil erheblich verschlechtert hat. Er musste mit seiner Firma Konkurs anmelden und lebt derzeit von eine monatlichen Arbeitslosenentschädigung von CHF 3‘200.00. Vermögen ist gemäss dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 4051 ff.) ebenfalls keines vorhanden.