20. Neubeurteilungsverfahren 20.1 Verfahrenskosten Im Neubeurteilungsverfahren obsiegt der Beschuldigte insoweit, als dass die Strafzumessung teilweise zu seinen Gunsten korrigiert wird. Betreffend den Schuldpunkt hingegen ist er mit seinen Anträgen nicht durchgedrungen. Es rechtfertigt sich, ihm zwei Drittel der Kosten des Neubeurteilungsverfahrens im Strafpunkt, insgesamt bestimmt auf CHF 12‘350.00 (Gebühren CHF 10‘000.00, Auslagen CHF 2‘350.00), ausmachend CHF 8‘230.00, aufzuerlegen. Der verbleibende Drittel, ausmachend CHF 4‘120.00, trägt der Kanton Bern.