_ sind zum einen das Selbstverschulden von N.________, zum andern die deutlich tieferen Lebenshaltungskosten an ihrem Wohnort in CC.________ (Land) zu berücksichtigen. Der Internetseite CB.________ (Internet Domain) ist zu entnehmen, dass die Lebenshaltungskosten in CD.________ (Ort) um mehr als zwei Drittel, die Mietkosten sowie die Restaurantpreise um rund 80% tiefer sind als in Bern (vgl. CB.________ (Internet Domain) CD.________ (Ort), Stand 6. November 2018). Zieht man von der Basisgenugtuung von CHF 20‘000.00 pro Elternteil 50% für das Selbstverschulden von N.________ ab, bleiben noch 10‘000.00.