VI. Zivilpunkt Für die theoretischen Grundlagen zur Genugtuung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3125 f.). Ebenfalls korrekt hielt die Vorinstanz fest, weshalb die Genugtuungsansprüche infolge Selbstverschuldens von N.________ zu reduzieren sind (pag. 3127 f.). N.________ trägt einen wesentlichen Teil der Verantwortung dafür, dass es zum Kampf zwischen ihm und dem Beschuldigten kam. Dies führt dazu, dass bei allen geltend gemachten Ansprüchen nur der Zuspruch einer minimalen, jeweils zufolge des Selbstverschuldens von N.________ wesentlich gekürzten Genugtuung in Frage kommt.