66 fach eine Schlechtprognose gestellt werden. Im Gegenteil, es macht spezialpräventiv sogar Sinn, an dieser Stelle – quasi im Sinne einer Mischrechnung – für die Geldstrafe den bedingten Vollzug zu gewähren, wobei die Probezeit nicht auf das gesetzliche Minimum von 2 Jahren (Art. 44 Abs. 1 aStGB), sondern auf 3 Jahre festzusetzen ist. Gestützt auf diese Ausführungen ist für den Angriff zum Nachteil von O.______