Hiervon sind pauschal 20 % für die monatlichen Kosten abzuziehen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte zwei Kinder hat, wobei diese grundsätzlich mit weiteren 15% pro Kind in Abzug zu bringen sind. Da er sich jedoch den Unterhalt der Kinder mit seiner erwerbstätigen Frau teilt, erachtet die Kammer den Abzug von insgesamt 15 % als angemessen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren resultiert abgerundet eine Tagessatzhöhe von CHF 70.00. Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht in der Regel den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Frei-