Beim Angriff handelt es sich um das schwerere Delikt, sodass die dafür festgesetzten 120 Strafeinheiten angemessen um die für die Verkehrsregelverletzung ausgefällte Strafe zu erhöhen sind. Die Kammer erachtet eine Asperation im Umfang von zwei Dritteln als angemessen, sodass die Einsatzstrafe um 28 Strafeinheiten (zwei Drittel von 42 Strafeinheiten) erhöht wird. Dies ergibt eine Gesamtstrafe von 148 Strafeinheiten. Hiervon ist nun wiederum die im Urteil vom 26. Mai 2014 ausgesprochene Strafe von 42 Strafeinheiten (inkl. Verbindungsbusse) abzuziehen, sodass noch eine Zusatzstrafe von 106 Strafeinheiten, entsprechend 106 Tagessätzen Geldstrafe bleibt.