Die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz führen zu einer Erhöhung der Einsatzstrafe um 60 Tage Freiheitsstrafe (50% von 120 Tagen Freiheitsstrafe). Dies ergibt insgesamt eine zu asperierende Strafe von 90 Tagen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe. 16.4 Gesamtfreiheitsstrafe Die Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich vorliegend gestützt auf die obigen Ausführungen auf 5 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe. Die Untersuchungshaft (vom 26. Dezember 2011 bis am 15. November 2012, ausmachend 326 Tage), die Schriftensperre sowie die Meldepflicht werden im Umfang von insgesamt 365 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 StGB).