16. Asperation für die weiteren Delikte 16.1 Raufhandel Mit Blick auf den in den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) umschriebenen Referenzsachverhalt (Gegenseitige Schlägerei mit je 3 bis 4 Teilnehmern ohne Waffen oder gefährliche Gegenstände; Angeschuldigter hat Schlägerei nicht ausgelöst, keine auffallend grosse Beteiligung, nur wenige und nur leichte Verletzungen = 30 Strafeinheiten, S. 46 der VBRS-Richtlinien) erachtet die Kammer für den Raufhandel vorliegend eine Strafe von 60 Strafeinheiten als angemessen.