63 meldet und er die ihm auferlegte Meldepflicht ernst nimmt. Es waren bisher – abgesehen von der unter Ziff. I.3 erwähnten Geschichte – keine Unregelmässigkeiten zu verzeichnen. Dem Beschuldigten wurde im Frühjahr 2018 gestattet, seine Familie in der Türkei zu besuchen. Auch dieser Urlaub verlief ohne Komplikationen. Insgesamt erachtet die Kammer die Täterkomponenten als neutral.