Gleichzeitig verlängerte es die Probezeit des Urteils vom 15.06.2009 um ein halbes Jahr. Schliesslich wurde er zwischenzeitlich am 26.05.2014 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden – Laufenburg zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von CHF 1‘000.00 verurteilt.