_) in Kauf. Dies führt im Vergleich zu einem direkten Vorsatz (der Tod als eigentliches Handlungsziel) zu einer doch erheblichen Reduktion des Tatverschuldens. Handlungsziel des Beschuldigten war es, zu bewirken, dass sein Angreifer N.________ von ihm ablässt. Zudem wollte der Beschuldigte mit seiner Schussabgabe die weiteren Leute aus der N.________-Gruppe erschrecken, um damit ein Eingreifen von ihrer