55 menhang mit diesem Vorfall habe O.________ an sehr starken Angstzuständen mit ausgeprägten psychovegetativen Begleitsymptomen gelitten, welche zeitweise psychosenahen paranoiden Charakter aufgewiesen hätten (pag. 2735). Gerade weil O.________ aufgrund dieser Angst gar kein Interesse an eine Anzeige oder Belastung von A.________ hatte, sind seine Aussagen als glaubhaft einzustufen.»