_ nach einer eingehenden inhaltlichen Würdigung als glaubhaft (pag. 3105): «O.________ erwähnte vor allem bei der Staatsanwaltschaft einige, auch ausgefallene Details und gab Dialoge wieder. So zum Beispiel, dass er bei der Flucht von einem Elektrozaun einen Schlag erhalten habe; die angefangene Zigarette, die er von A.________ bekommen habe; oder dass der andere ihn gefragt habe, was das Weisse an seinem Schuh sei, bevor er den Kopfstoss bekommen habe; und dass er ihm zur Wiedergutmachung Geld angeboten habe. Weiter nimmt er keine Aggravierungen vor.