Er tat dies, indem er sich seinem Angreifer stellte und sich mit ihm prügelte. Dabei setzte der Beschuldigte seine mitgeführte Schusswaffe – die Hand wohl am Waffenlauf – zunächst als Schlaginstrument ein, was mit Blick darauf, dass N.________ einen Baseballschläger dabei hatte, zweifellos angemessen war. Während des Handgemenges kam es dann zu einem Griffwechsel an der Schusswaffe; neu hielt der Beschuldigte diese nicht mehr am Lauf, sondern am Griff. Ohne dass sich die Situation für den Beschuldigten bereits tatsächlich verschlechtert hätte – er befand sich immer noch im Zweikampf mit N.________ – schoss er innert kürzester Zeit zwei Mal ohne Vorwarnung.