stieg aus und behändigte den im Kofferraum mitgeführten Baseballschläger. Auch AZ.________ verliess den Personenwagen und begab sich zur Beifahrertüre des BMW X 6 des Beschuldigten. Der Beschuldigte stieg ebenfalls aus seinem Auto aus und ging auf N.________ los. Es kam zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und N.________ einerseits sowie AZ.________ und AI.________ andererseits. Während dieses Handgemenges behändigte der Beschuldigte seine Pistole und schlug damit mindestens einmal gegen den Kopf von N.________, so dass dieser eine geformte Verletzung an der linken Wange/Jochbeinregion erlitt.