45 Moment der Schussabgabe in einem Zweikampf mit N.________ befand (vgl. hierzu die Ausführungen in Ziff. 7.5 hiervor). Zwar ist auch ein solcher Zweikampf stressig, jedoch nicht im geltend gemachten Ausmass. 7.9 Beweisergebnis Gestützt auf diese Ausführungen kommt die Kammer zu nachfolgendem Beweisergebnis: Nachdem der Beschuldigte am späten Nachmittag des 26. Dezember 2011, ca. 17.00 Uhr, seinen Kontrahenten N.________ im Café AA.