Dabei lässt das Gutachten allerdings unberücksichtigt, dass es für beide «objektiven Anzeichen» für den angeblich enormen Stress auch eine andere Erklärung gibt. Was die unnötigen Ladebewegungen anbelangt, so musste Q.________ in seiner Befragung einräumen, dass sich diese auch mit der Unerfahrenheit des Schützen im Umgang mit Waffen erklären liessen. Der Beschuldigte selber betonte stets, mit Waffen nicht gut umgehen zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Vorinstanz auf pag.