Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, es handelt sich dabei auch um einen eigentlichen Zirkelschluss. Das Zürcher Gutachten, auf welches die Verteidigung ihr Vorbringen vollumfänglich stützte, begründete die Annahme einer enormen Stresssituation beim Beschuldigten nämlich mit ebendiesen beiden Umständen: Den unnötigen Ladebewegungen sowie der Behauptung des Beschuldigten, er wisse nicht mehr wann und wie er den zweiten Schuss abgegeben habe. Dabei lässt das Gutachten allerdings unberücksichtigt, dass es für beide «objektiven Anzeichen» für den angeblich enormen Stress auch eine andere Erklärung gibt.