44 7.8 War die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie das Wahrnehmungsund Erinnerungsvermögen des Beschuldigten infolge enormer Stresssituation reduziert bzw. eingeschränkt? Rechtsanwalt B.________ machte in seinem Parteivortrag geltend, das Zürcher Gutachten habe einlässlich und überzeugend dargelegt, dass sich der Beschuldigte in einer enormen Stresssituation befunden habe.