In dieser Richtung und auf dieser Schusshöhe hat es nämlich mit grosser Wahrscheinlichkeit eben gerade keinen Platz. Gestützt auf die Erkenntnisse der beiden ballistischen Gutachten ist zudem belegt, dass die vom Beschuldigten anlässlich der Tatrekonstruktionen vorgezeigte Schussposition ausgeschlossen werden kann. 7.7.5 Fazit Weder gestützt auf die objektiven Beweismittel, noch auf die Aussagen der Zeugen und Beteiligten, noch auf die Angaben des Beschuldigten selber lässt sich eruieren, in welcher Position sich Schütze und Opfer im Moment der Schussabgabe befanden.