Die jeweiligen Abbildungen von möglichen Positionen bei einer flachen Schussabgabe passen zudem nur bedingt zu den Schilderungen des Beschuldigten. So gab dieser mehrfach an, er habe irgendwohin geschossen, wo es Platz gehabt habe (wobei er anlässlich der oberinstanzlichen Befragung einräumen musste, gar keine Luft gesehen zu habe). Ein «blindes nach hinten Schiessen» wie auf den Bildern im Zürcher Gutachten ist deshalb nur schwer in Einklang zu bringen mit seinen eigenen Aussagen. In dieser Richtung und auf dieser Schusshöhe hat es nämlich mit grosser Wahrscheinlichkeit eben gerade keinen Platz.