43 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Beschuldigte stets von «nach oben/in die Luft schiessen» sprach. Die beiden Gutachten bestätigen, dass eine Schussabgabe nach oben theoretisch zwar möglich, eine flache Schussabgabe – geht man von einem ungezielten Schuss aus – jedoch deutlich wahrscheinlicher ist. Die jeweiligen Abbildungen von möglichen Positionen bei einer flachen Schussabgabe passen zudem nur bedingt zu den Schilderungen des Beschuldigten.