Ich richtete die Waffe gegen oben.» Auch im Rahmen der Schlusseinvernahme vom 12. November 2013 bestätigte er die auf den Bildern der «Tatrekonstruktionen» ersichtlichen Positionen (pag. 925 Z. 541 ff.). Auf Frage bestätigte er dabei, dass die Waffe eher gegen hinten geschaut habe (pag. 925 Z. 552 f.). Weshalb der Staatsanwalt diese Frage stellte, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung führte der Beschuldigte wiederum aus, er habe in die Luft geschossen (pag. 2779 Z. 6 f.). Dem Protokoll kann dazu entnommen werden, er habe den rechten Arm nach hinten in die Luft gestreckt.