Über die Positionen von Schütze und Opfer gehen die Aussagen derart weit auseinander, dass sich auch gestützt darauf keine eindeutigen Feststellungen treffen lassen. Aufgrund der gesamten Umstände (zeitlicher Ablauf, erhöhtes Aggressionspotential, zwei Schlägereien gleichzeitig, weitere Beteiligte am Anrücken etc.) steht einzig fest, dass das Handgemenge zwischen dem Beschuldigten und N.________ schnell, heftig und äusserst dynamisch gewesen sein muss. Dass sich in einer solchen Situation exak-