Anlässlich seiner Befragung beim Staatsanwalt führte er dann in Abweichung dazu aus, vor dem vordersten Auto sei eine Rauferei von zwei Personen im Gange gewesen. Ganz kurz habe er gesehen, dass diese zusammen zu Boden gegangen seien. Beim vordersten Auto habe er Beine hervorschauen sehen, kurz darauf habe er zwei Schüsse gehört (pag. 1091 Z. 50 ff.). - AG.________ schilderte immer wieder, wie N.________ nach dem Schuss zu Boden gefallen sei (pag. 1174 Z. 28 ff.; pag. 1203 Z. 299 f.). Folglich müsste er vorher gestanden sein.