Aus den Zeugenaussagen und den Aussagen der Beteiligten – nur wenige Personen nahmen in dieser Phase überhaupt etwas wahr – ergibt sich bezüglich der Position des Beschuldigten während der Schussabgabe kein klares Bild: - BN.________ gab anlässlich seiner ersten Befragung zunächst an, nach den Schüssen habe er beim vordersten Auto auf der linken Seite vorne Beine hervorschauen sehen (pag. 1084 Z. 63 f.). Anlässlich seiner Befragung beim Staatsanwalt führte er dann in Abweichung dazu aus, vor dem vordersten Auto sei eine Rauferei von zwei Personen im Gange gewesen.