Dies gilt insbesondere auch dann, wenn von einer liegenden Position des Schützen ausgegangen wird. Jedoch kann weder gestützt auf das eine noch auf das andere Gutachten die tatsächliche Position des Beschuldigten und seines Opfers zum Zeitpunkt der Schussabgaben (im Sinne eines Standbildes) festgehalten werden. 7.7.3 Aussagen der Zeugen und Beteiligten Aus den Zeugenaussagen und den Aussagen der Beteiligten – nur wenige Personen nahmen in dieser Phase überhaupt etwas wahr – ergibt sich bezüglich der Position des Beschuldigten während der Schussabgabe kein klares Bild: - BN.