Zudem bestätige auch Q.________, dass sich die vom Beschuldigten anlässlich der beiden Tatrekonstruktionen vorgezeigten Schusspositionen (pag. 799 f.) mit den einzuhaltenden Rahmenbedingungen nicht vereinbaren lassen. Gestützt auf die beiden Gutachten steht mithin fest, dass es unzählige verschiedene Möglichkeiten von Schützen- und Opferposition gibt. Grundsätzlich ist sowohl ein Steil- als auch ein Flachschuss möglich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn von einer liegenden Position des Schützen ausgegangen wird.