Die jeweiligen Schlüsse sind nachvollziehbar dargelegt und stimmen im Ergebnis miteinander überein. Q.________ bestätigte anlässlich seiner Einvernahme ausdrücklich, mit dem Berner Gutachten bis auf die Frage, ob eine Schützenposition gemäss pag. 796 f. physikalisch möglich sei, einverstanden zu sein. Hierzu ist allerdings festzuhalten, dass es Q.________ ebenfalls nicht gelang, ein Bild mit Statisten hinzubekommen, auf welchem sämtliche Rahmenbedingungen exakt eingehalten sind. Zudem bestätige auch Q.________, dass sich die vom Beschuldigten anlässlich der beiden Tatrekonstruktionen vorgezeigten Schusspositionen (pag.