Zum objektiven Element räumte Q.________ auf Frage des Vorsitzenden ein, es sei denkbar, dass der Schütze auch schlicht keine Ahnung vom Umgang mit Waffen gehabt habe (pag. 4080 Z. 8 ff.). Weiter bestätige Q.________, dass er sowohl beim flachen als auch beim steilen Schuss von einer ungezielten Schussabgabe ausgegangen sei. Ungezielt deshalb, weil der Beschuldigte für beide Varianten die Waffe ziemlich weit nach hinten habe halten müssen, ein vor dem Kopf halten sei nicht möglich gewesen (pag. 4082 Z. 26 ff.). Bei allen seinen Schlussfolgerungen