aus, die achtmal grössere Wahrscheinlichkeit des flachen Schusswinkels habe er tatsächlich gestützt auf die Annahme, wonach jede Schussrichtung möglich sei, berechnet. Die tatsächliche Feststellung des Schusswinkels überlasse er indessen der gerichtlichen Würdigung (pag. 4078 Z. 1 ff.). Weiter räumte Q.________ ein, dass der Schusswinkel auf dem Bild 1 des Zürcher Gutachtens tatsächlich etwas zu flach ausgefallen sei. Er führe dies darauf zurück, dass es nicht einfach gewesen sei, diese hochdynamische Situation statisch nachzustellen. Innerhalb der Toleranzen stimme es aber (pag. 4078 Z. 18 ff.).