_, Gutachter für das Forensische Institut Zürich, bestätigte die Befunde und Folgerungen seines Gutachtens vollumfänglich. Weil die Darstellungen im Berner Gutachten nicht genügend Möglichkeiten und Toleranzen beinhalten würden, würden Schlussfolgerungen gezogen, die er nicht gleich sehe. Aus seiner Sicht müssten bei solchen Rekonstruktionen immer Toleranzen zumindest in Worten aufgeführt werden (pag. 4077 Z. 15 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von P.________ betreffend der Annahme der Schusswinkel führte Q.________ aus, die achtmal grössere Wahrscheinlichkeit des flachen Schusswinkels habe er tatsächlich gestützt auf die Annahme, wonach jede Schussrichtung möglich sei, berechnet.