4074 Z. 11 f.). Hingegen kritisierte P.________, dass der Stress des Beschuldigten im Zürcher Gutachten nur als entlastendes Moment angeschaut werde. Es gebe für die unverfeuerten Patronen auch alternative Erklärungen, wie beispielsweise Unerfahrenheit bei der Waffenhandhabung. Die beiden Alternativen (Stress und Unerfahrenheit) seien aber nicht gegeneinander abgewogen worden und es werde nur eine Seite präsentiert (pag. 4074 Z. 21 ff.). Auch Q.________, Gutachter für das Forensische Institut Zürich, bestätigte die Befunde und Folgerungen seines Gutachtens vollumfänglich.