sowie Q.________, als sachverständige Personen befragt. P.________, Gutachter am IRM Bern, bestätigte dabei die Befunde und Folgerungen seines Gutachtens. Teile der Schlussfolgerungen des Zürcher Gutachtens habe er indes nicht nachvollziehen können. Zunächst bemängelte er die Wahrscheinlichkeitsberechnung, weil gesagt werde, dass jeder Schusswinkel möglich sei. Dies hänge aber von einer Annahme ab, in welche Richtung geschossen worden sei. Wenn man so rechne, gehe man davon aus, dass eigentlich ohne Motiv geschossen worden sei, es sich also um einen Unfall gehandelt habe (pag. 4073 Z. 4 ff.).