Nehme man aber andere, ebenso mögliche Körperpositionen sowie eine gewisse Dynamik des Getroffenen an und führe man die Schützenhand weiter nach hinten, so werde ein Steilschuss unter Einhaltung einer Schussdistanz von 10 cm sowie von Schusskanal und -winkel möglich. Am ballistischen Gutachten des IRM Bern wurde kritisiert, dass es bei einer bloss virtuellen Darstellung der Positionen geblieben sei. Bei Annahme von nur leicht geänderten Haltungen der Extremitäten der Beteiligten könne das Opfer nämlich eine natürlichere, der Bildbeilage 1 entsprechende Körperhaltung eingenommen haben.