Das Opfer könne stehend bis zu am Boden «liegend» gewesen sein. Die Waffe könne aber nicht viel tiefer als die Schussverletzung gewesen sein, sodass ein Szenario, in welchem einer der Beteiligten stehe und der andere liege, nicht möglich sei. Weiter wurde festgestellt, dass die vom Beschuldigten angegebenen Positionen während den «Tatrekonstruktionen» auf den pag. 641 und pag. 1809 (beide zeigen einen liegenden Beschuldigten mit einer Schussrichtung gegen hinten oben) den Befunden des IRM Bern widersprechen würden.