Diese möglichen Abgangswinkel wurden verwendet, um die Stellung des Opfers zum Zeitpunkt der Schussabgabe in Bezug zur Waffe zu bringen. Dabei kam das IRM Bern zum Schluss, dass das Szenario mit dem steilen Abgangswinkel mit der Schussverletzung des Opfers nicht vereinbar sei. Die Version mit dem flachen Abgangswinkel, welche einen fast horizontalen Schuss voraussetze, sei hingegen sowohl mit der Flugbahnrekonstruktion als auch der Schussverletzung vereinbar. Die Höhe der Waffe könne dabei zwischen einigen 10 cm und etwa 1.2 Metern betragen haben. Das Opfer könne stehend bis zu am Boden «liegend» gewesen sein.