37 - Am Projektil (Ass. 032), welches vor dem Personalrestaurant des BR.________ aufgefunden und der Tatwaffe zugeordnet werden konnte, haftete eine Blutspur an. Diese konnte mittels DNA-Analyse eindeutig N.________ zugeordnet werden (pag. 519). Ergänzend ist festzuhalten, dass die Version des Beschuldigten in Bezug auf die Anzahl der abgegebenen Schüsse (nur einer statt zwei) aufgrund des Spurenbilds zweifelsfrei widerlegt werden kann.