3068). - Es ist belegt, dass der tödliche Schuss aus einer Entfernung (Waffenmündung – Ziel) von mindestens 10 cm und maximal 40 cm und damit aus nächster Nähe abgegeben wurde. - Dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Bern (IRM) vom 11. Januar 2012 kann entnommen werden, dass die Einschussstelle am Brustkorb vorne links, knapp unterhalb der linken Brustwarze liegt.