Kurz zusammengefasst geht die Kammer - wie die Vorinstanz - gestützt auf die objektiven Beweismittel von folgenden Feststellungen aus: - Bei der vorliegenden Funktionsweise der Waffe deutet das festgestellte Spurenbild darauf hin, dass aufgrund der zwei verschossenen Hülsen auch zwei Schüsse abgegeben wurden und dass aufgrund der beiden am Boden aufgefundenen intakten Patronen zweimal eine manuelle Ladebewegung ausgeführt wurde. Dabei ist folgende Hypothese am wahrscheinlichsten: (a) bei der Waffe wurde als erstes eine Ladebewegung ausgeführt, was zum Auswurf der Patrone Ass. 007 führte;