1487 ff.) beschrieb, wie eine Person (diejenige, welche an der Hand blutete und eine Waffe hielt) waagrecht gehalten und herumgetragen worden sei, während eine andere Person vor dem gegen die Wand parkierten Auto am Boden gelegen sei. Beide seien geschlagen worden, wobei gemäss der Zeugin zumindest bei der am Boden liegenden Person nicht in der Euphorie geschlagen worden sein soll, wie zu Beginn eines Streites. Die Intensität sei am Abflachen gewesen und sie glaube, dass es schon eine Zeitlang gedauert habe, bevor sie dorthin gekommen sei (pag. 1489 Z. 64 ff.).